Anhang zum Regelwerk für die Klassen  Sektion M

 

(gültig ab 1.1.2009)

 

Mini ECO:

Höchstlänge max 430 mm, min. Gewicht 450 gr.

-NiMH: max 7 Zellen; Grösse 2/3 AF

-LiPo: Höchstgewicht - 110 gr Akkupacks  (2s1p o. 2s2p)

-LiFePo: max  Zellen (nur A123): 3 Grösse 18650 oder 2 Grösse 26650.

 

ECO, TEAM, MONO 1, HYDRO 1:

-NiMH: max  7 Zellen; Grösse Sub C (max 44mm x 23 mm)

-LiPo: Höchstgewicht - 280 gr Akkupacks, 2s1p o.2s2p

-LiFePo : max 6 Zellen, nur A123 Grösse 26650 (3s2p)

 

MONO 2, HYDRO 2:

-NiMH: max 14 Zellen (min 8); Grösse Sub C (max 44 mm x 23 mm)

-LiPo: Höchstgewicht -  560 gr Akkupacks (min 281 gr), max  4s1p o. 4s2p

-LiFePo: max 12 Zellen (min 8), nur A123 Grösse 26650 (4-6s2p)

 

FSR E:

-NiMh: max 21 Zellen, Grösse Sub C (max 44mm x 23mm)

Die 21 zugelassenen Zellen können in verschiedene Akkupacks zusammengefügt werden. Ein Wechsel der Akkus wahrend der Fahrzeit ist erlaubt.

-LiPo: Höchstgewicht - 840 gr Akkupacks, Zellen können beliebig verschalten werden, aber darf die Spannung 43 V nicht überschritten werden. Ein Wechsel der Akkus Wahrend der Fahrzeit ist nicht erlaubt.

LiFePo: max 18 Zellen, nur A123 Grösse 26650.Die 18 zugelassenen Zellen können in verschiedene Akkupacks zusammengefügt werden. Ein Wechsel der Akkus Wahrend der Fahrzeit ist erlaubt. Max Spannung 43 V.

 

F1E-1kg:

-NiMh: max Spannung 43 V

-LiPo:   max Spannung 43 V

-LiFePo: max Spannung 43 V

 

F1E+1kg,  F3E;

-NiMh: max 30 Zellen; max Spannung 43 V

-LiPo: Höchstgewicht - 1400 gr  Akkupacks, max Spannung 43 V

-LiFePo: max 24 Zellen; max Spannung 43 V

 

Technische Bestimmungen fur Akku

 

1. Bei Gewichts limitierten Akkus werden, das Balancerkabel,

die Anschlußstecker und das mit den Zellen verbundene Befestigungsmaterial sowie die Verpackung mit berücksichtigt.

Einzelne Zellen müssen ihre originalen Herkunftsangaben und Verpackung besitzen.

Bei LiPo sind auch die mit der harten Verpackung (Hardcase) zugelassen

Bei allen LiPo und LiFePo Akkus sind Balanceranschlusskabel Pflicht.

 

2. Akkuspannung bei LiPo darf, vor dem Start, nicht 4,23V  pro Zelle und bei LiFePo - 3,65V pro Zelle überschreiten.

Im Falle einer Spannungsüberschreitung bei der Messung wird der Fahrer, für den jeweiligen Lauf, nicht zugelassen. Nach dem Lauf dürfen die Mindestspannungen nicht unterschritten werden, bei LiPo sind das 3,0V pro Zelle und bei LiFePo - 2,3V pro Zelle. Im Falle einer Spannungsüberschreitung bei den Mindestangaben, wird der Fahrer, für diesen Lauf, Disqualifiziert.

Die Messung erfolgt über den Notausschalter mit einem Messgerät das vom Veranstalter zu Verfügung gestellt wird: Wenn es Differenzen geben sollte zwischen der Messung vom Notaus gegenüber einer Messung am Akku, wird direkt am Akku gemessen.

Gegen eine Spannungsmessung darf kein Protest erhoben werden da sie ein Pflichtbestandteil einer jeden Veranstaltung darstellt und vor jedem Start, bei jedem Fahrer, durchgeführt wird.

Spannungsmessungen, nach den Läufen, kann auch  stichprobenartig durchgeführt werden.

Die Vorgaben für mindest und maximal Spannungen pro Zelle betreffen nicht die Klasen F1

und F3.

 

3. Erwärmung der LiPo und LiFePo Akkus  ist bis max. 40 Grad erlaubt. Überprüft wird, stichprobenartig, im Fahrerlager durch die Schiedsrichter oder durch sie benannte Personen.

Die Werte des Messgerätes der Schiedsrichter gelten. Bei Abweichungen  drohen

Strafen die im Ermessen der Schiedsrichter liegen werden.

 

 Allgemeine  Sicherheitsvorschriften

 

1. Die Benutzung der Akkus Lipo und LiFePo muss zweckgebunden und den Herstellerangaben entsprechend erfolgen.

Für das laden, entladen und balancieren müssen, zwingend, nur dafür geeignete Geräte eingesetzt werden. Alle Fahrer müssen, bei Verwendung von LiPo und LiFePo Akkus, ein

entsprechendes  Tiefentladeschutz für diese Akkus einsetzen um die angegebenen Spannungsgrenzen einzuhalten. Elektronische Überwachung kann im Regler oder als externes Bauteil realisierbar sein, das bleibt dem Fahrer überlassen.

2. Im Falle einer heftigen Kollision oder eines ähnlichen Vorfalls, wo es die

Möglichkeit besteht dass die Akkus Schaden nehmen könnten, sollten sie

unbedingt sofort überprüft werden und für ca. 15-30 Min. aus dem Betrieb

genommen werden. Dasselbe gilt wenn beim Lade bzw. Entladevorgang

Unstimmigkeiten auftreten sollten - auch hier sollten die Akkus 15-30 Min.

unter besondere Beobachtung genommen werben

 

3. Der Transport und Lagerung der Akkus, vor allem der Lipos, wird dringend mit Lipo Sack oder Lipo Koffer, empfohlen. Auf dem Wettbewerbsgelände sollten Fahrer über entsprechende Brandschutzgüter verfügen

Defekte Akkus sind sofort aus dem Fahrerlager zu entfernen und an dafür vorgesehene Stellen zu entsorgen.

 

4. Laden von Lipos in einem Fahrzeug das auf einer, durch den Veranstalter ausgewiesener Parkfläche geschieht, ist unbedingt zu vermeiden.

 

5. Veranstalter muss eine Stelle auf dem Gelände benennen, wo ausschließlich defekte Akkus entsorgt und unter entsprechenden Brandschutzmassnahmen behandelt werden müssen.

Diese Stelle muss als solche  fachlich ausgewiesen werden und muss einen Behälter, für die defekten Akkus beinhalten.

 

6. Jeder Veranstalter ist verpflichtet entsprechende Brandschutzutensilien wie (Trockenlöscher, Brandschutzdecken und Behälter mit Sand) bereit zu stellen. Dabei sollte unbedingt die Anzahl der Teilnehmer und die Grösse des Geländes berücksichtigt werden.

Jede Startstelle muss entsprechende Brandschutzmassnahme besitzen.

 

7. Im Falle einer Brandgefahrensituation müssen sofort entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Im Brandfall muss sofort die Feuerwehr benachrichtigt werden. Für die Zeit, die für den Brandschutz benötigt wird, muss der Wettbewerb unterbrochen werden. Verfügung über Unterbrechungen und Wiederaufnahme des Wettbewerbs hat der Hauptschiedsrichter.

Das wieder betreten der Startstelle darf dann auch in solchen Fällen nur durch Anweisung des Startstellenleiter erfolgen.

 

8. Durch eine nicht Beachtung der Brandschutzmassnahmen und/oder der Sicherheit mit Umgang mit den LiPo und LiFePo Akkus, kann ein Teilnehmer einen Platzverweis bekommen und somit vom Rennen ausgeschlossen werden. Bestimmt wird das durch den Hauptschiedsrichter. Solches Fehlverhalten kann ein Strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen. Brandschutzbestimmung gelten immer von dem Land in dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet.

Es wird jedem Teilnehmer eine entsprechende Versicherung angeraten.

 

9. Jeder Teilnehmer eines Wettbewerbs, für den er sich persönlich gemeldet hat, bestätigt gleichzeitig dass er die Kenntnis über die bestehenden Regeln hat und die angesprochenen Brandschutzmassnahmen, Sicherheitsbestimmungen sowie die zweckgebundene Nutzung der Lipotechnologie kennt und anwendet.

 

10. Naviga, die Landesverbände sowie Veranstalter übernehmen keine Haftung für entstandene Schäden. Die Verwendung von Akkus geschieht auf eigene Gefahr.

    

 

Sicherheits - Richtlinien für Elektro-angetriebene Wettbewerbsmodelle der Sektion M

- Naviga

Akkutechnologien: NiMh, LiPo, LiFePo

 

1. Der Veranstalter stellt den Platz zur sicheren Lagerung für Akkus und Modelle, welche durch eine  mechanische oder chemische Beschädigung eine Bedrohung für die Teilnehmer eines Wettbewerbs darstellen.

Der dazu bestimmte Platz soll richtig bezeichnet werden  und alle Teilnehmer  von dieser Tatsache durch den Hauptrichter oder den Veranstalter darauf hingewiesen werden. Der Veranstalter benennt gleichzeitig die verantwortliche Person zur Verwirklichung der Lagerung- und der Neutralisierungsaufgaben.

 

   2.Der Neutralisierungscontainer soll aus schwer entflammbarer Materiellen gefertigt    

   werden und dazu keine Elektrizität leiten dürfen (wegen evtl. Kurzschluss der Akkus )

 

3. Minimale  Anforderungen für die Bereitstellung der  Handfeuerslöschgeräte:

Kohlensäureschneelöscher /die Richtlinie PED 97/23/EU/  Stck.2

·        Die Masse des Löschmittels :2 Kg

·        Löschmittel : CO2

·        Volumen : 3 dm3

·        Spannung bis  1 kV

·        Temperaturbereich zwischen  : -20C  +60C

 

Das Handlöschgerät soll sich in der Nähe der Neutralisierungszone befinden.

Die  Anwendung der Löschdecke aus Glasfaser ist zugelassen.  Die Größe des Neutralisierungscontainers soll mindestens der Größe des grössten Modells entsprechen um es, im Brandfall, samt Modell abschliessen zu können und somit die Luftzufuhr zu unterbrechen. Nach der Erlöschung des Modells mit Hilfe der Löschdeckeanwendung soll man zusätzlich Kohlensäureschneelöscher einsetzen. Während des Löschens soll man besonders Vorsichtig hantieren  da die Akkus während des Brenners große Menge an thermische Wärme und giftigen  Stoffen  freisetzen was  wieder rum die Gefahr für unbeteiligte Personen, die sich in unmittelbaren Nähe befinden, darstellt. Bei Gebrauch von anderen, gleichwertigen, Löschern ist zu beachten dass durch ihre chemische Zusammensetzung, eine Beschädigung des Modells, oder deren elektronischen Bauteile erfolgen kann.

 

4. Nach dem Wettbewerb ist der Veranstalter verpflichtet alle beschädigten Akkus Fachgerecht und den Landesgesetzten entsprechend zu entsorgen.

 
Sektionsleiter M. Wyrzykowski